25 Jahre AIW®
… auf die Erfahrung kommt es an!

Kosten

KOSTEN
der 24h Personenbetreuung

Die Gesamtkosten einer Personenbetreuung setzen sich aus mehreren Positionen zusammen. Dabei ist es wichtig zwischen den Agenturkosten
und dem Honorar für Betreuer/innen zu unterscheiden.

Die Agenturkosten werden an AIW bezahlt, die Betreuer/innen-Honorare
direkt an die Betreuer/innen. Alle selbstständig tätigen Personenbetreuer/innen sind gesetzlich verpflichtet für ihre Leistung eine eigene Rechnung auszustellen.

Die Kosten der Personenbetreuung sind als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar!

 

Holen Sie sich ein unverbindliches Kostenangebot
für Ihre individuelle Situation.

kostenlose Hotline 0800 222 800

 

HONORARE
der Personenbetreuer/innen

Personenbetreuer/innen entscheiden selbst über die Höhe ihres Honorars

Das Honorar der AIW Betreuer/innen liegt aktuell zwischen € 90 und € 105 pro 24 Stunden bei einer betreuungsbedürftigen Person. Von diesem Honorar führen die Betreuer/innen selbstständig ihre Sozialversicherungsbeiträge sowie Steuern und Abgaben ab. Die genaue Höhe des Honorars ist hauptsächlich von der Anzahl der zu betreuenden Personen und vom Betreuungsaufwand abhängig.

Zusätzlich verrechnen Betreuer/innen die An- und Abreisekosten zum Betreuungsort. Kost und Logis werden ebenfalls vom Klienten gestellt.

Bezahlen Sie faire Honorare, damit Betreuer/innen angemessen und menschenwürdig entlohnt werden!

 

Qualität und Leistbarkeit
in der 24h Betreuung
sind möglich!

FAIRNESS statt AUSBEUTUNG

Lassen Sie sich durch Billig-Angebote mancher Anbieter nicht täuschen.
Prüfen Sie vorab eine Vermittlungsagentur auf ihre Seriosität. Verlangen Sie ein schriftliches Angebot mit genauen Angaben zu den Agenturkosten sowie den Betreuer-Honoraren. Die marktüblichen Honorare von qualifizierten und erfahrenen Betreuer/innen liegen nicht unter € 95 pro 24 Std.

Die Bezahlung der Betreuer-Honorare über eine Agentur (Inkasso-Vollmacht) bringt Betreuer/innen oftmals finanzielle Einbussen. Viele Agenturen leiten nämlich die Honorare nicht in voller Höhe an die Betreuer/innen weiter, sondern behalten einen Teil des Honorars ein. Deshalb sollten Personenbetreuer/innen ihre Honorare immer von der betreuten Person direkt erhalten und nicht über die Inkasso-Vollmacht einer Agentur!

Vermeiden Sie die Ausbeutung von Personenbetreuer/innen,
indem Sie die Honorare direkt an die Betreuer/innen bezahlen!

 

FÖRDERUNG der 24h Personenbetreuung

Die Personenbetreuung wird mit einem Zuschuss von € 800,- pro Monat gefördert. Dabei müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Bezug von Pflegegeld der Stufe 3 bis 7
  • Netto-Gesamteinkommen der betreuten Person
    bis max. € 2.500,- pro Monat
  • Ausbildungsnachweis der Betreuungskräfte 
  • gewerberechtliche Anmeldung der Betreuungskräfte
  • aufrechte Sozialversicherung der Betreuungskräfte
  • Wohnsitzmeldung der Betreuungskräfte in Österreich

Wir helfen Ihnen bei der Beantragung der Förderung!

 
 
 

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